Geldauflagen

Oft werden bei Gericht Strafverfahren gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Richter, Staatsanwalt, Strafverteidiger und oft auch der bzw. die Beklagte selbst legen dann fest, an welche gemeinnützige Organisation die Zahlung zu leisten ist. Auch der Anna Haag Mehrgenerationenhaus e.V. ist berechtigt, Geldauflagen entgegenzunehmen. Diese Zuweisungen unterstützen unsere Arbeit in besonderem Maße, denn wir können diese Gelder für unsere generationenverbindenden Angebote und Projekte einsetzen.

Gerade für unsere Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf eröffnet das Miteinander der Generationen große Chancen der Persönlichkeitsentwicklung. Für sie, aber auch für unsere Kleinsten in der Kindertagesstätte gilt: Ein selbstverständlicher Umgang von Alt und Jung, von Menschen mit und ohne Behinderung stärkt soziale Fähigkeiten wie Toleranz, Rücksichtnahme und Einfühlungsvermögen – und leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Prävention.

Sie kennen Richter*innen, Staatsanwält*innen, Strafverteidiger*innen persönlich? Wir würden uns freuen, wenn Sie diese auf die Möglichkeit, bei Zuweisungen den Anna Haag Mehrgenerationenhaus e.V. zu berücksichtigen, aufmerksam machen! 

Informationen für Zuweisende

  • Der Anna Haag Mehrgenerationenhaus e.V. ist als gemeinnützig anerkannt, zuletzt mit Freistellungsbescheid des Finanzamtes Stuttgart-Körperschaften vom 28.06.2022.
  • Wir sind in den Listen der Oberlandesgerichte Stuttgart und Karlsruhe eingetragen.
  • Wir verwenden Geldauflagen ausschließlich für die in der Satzung vorgesehenen Zwecke. Satzungsänderungen teilen wir unverzüglich mit.
  • Wir verwalten Ihre Geldauflagen zuverlässig.
  • Wir stellen sicher, dass über Bußgeldzahlungen keine Zuwendungsbestätigungen ausgestellt werden.
  • Wir bearbeiten Ihre Zuweisungen sorgfältig und informieren Sie zuverlässig über eingehende bzw. ausbleibende Zahlungen. Die zuständigen Oberlandesgerichte unterrichten wir regelmäßig über die Zuweisungen und Zahlungen.
  • Wir senden Ihnen gerne Überweisungsträger, Adressaufkleber und Informationsmaterial zu.

Vielen Dank, dass Sie unsere Arbeit mit der Zuweisung von Geldauflagen unterstützen!

Informationen für Zahlungspflichtige

Sie sollen eine Geldauflage bzw. ein Bußgeld an den Anna Haag Mehrgenerationenhaus e.V. zahlen? Bitte beachten Sie diese Hinweise:

  • Bitte überweisen Sie Ihre Geldauflage oder Ihr Bußgeld auf unser Geldauflagenkonto bei der BW Bank:
    IBAN: DE90 6005 0101 0002 8417 00, BIC: SOLADEST600.
  • Bitte geben Sie als Verwendungszweck immer das Aktenzeichen an. Nur so können wir die zuständige Behörde über den Zahlungseingang informieren.
  • Spendenbescheinigungen dürfen wir Ihnen nicht ausstellen. Geldauflagen gelten nach deutschem Spendengesetz nicht als freiwillige, abzugsfähige Spende.
  • Wenden Sie sich bitte bei Fragen zur Zahlungsfrist oder Ratenzahlung direkt an die zuständige Behörde. Es ist uns nicht erlaubt, eigene Absprachen mit Ihnen zu treffen.

Auch wenn Sie diese Zahlung nicht freiwillig leisten, möchten wir Ihnen herzlich danken. Sie schenken unseren Kindern, Jugendlichen und Senior*innen dadurch wertvolle und schöne Momente!


Ihre Ansprechpartnerin:
Britta Kurz
Telefon 0711/952 55-22
b.kurz[at]annahaaghaus.de

Geldauflagen ermöglichen zusätzliche Angebote im Anna Haag Mehrgenerationenhaus