Schenken und Vererben
»Was bleibt, wenn ich nicht mehr bin?« – diese Fragen stellt sich wohl jeder irgendwann, ganz unabhängig vom Alter. Die Frage reicht bei Weitem über das Thema »Vererben« hinaus. Und doch ist es auch in dieser Hinsicht sinnvoll, ein Testament zu verfassen und selbst zu regeln, wer im Falle Ihres Todes erben soll.
Testament und Erbschaft
Ein Testament oder auch ein Erbvertrag drückt Ihren eigenen Willen aus und gibt Ihnen die Möglichkeit, zu Lebzeiten dafür Sorge zu tragen, dass Ihr Vermögen so eingesetzt wird, wie Sie es wünschen. So können Sie denjenigen helfen, die Sie bedenken möchten.
Als Teilerbe oder Erbe kommen dabei auch gemeinnützige Organisationen – wie die Anna Haag Stiftung, die Agathe Kunze Stiftung oder der Anna Haag Mehrgenerationenhaus e.V. – in Betracht. Und da wir durch unsere anerkannte Gemeinnützigkeit von der Erbschaftssteuer befreit sind, kommt Ihr Erbe oder Vermächtnis in vollem Umfang bei den Menschen an, die Sie unterstützen möchten.
Wenn Sie uns und die Menschen, die wir im Mehrgenerationenhaus fördern und betreuen, testamentarisch bedenken möchten, gibt es mehrere Möglichkeiten: Sie können uns als (Teil-)Erbe einsetzen, sollten dabei jedoch die gesetzlich geregelte Erbfolge beachten. Auch können Sie uns als Ersatzerben benennen, für den Fall, dass Ihr Wunscherbe die Erbschaft nicht annehmen möchte oder kann, da er vielleicht schon vor Ihnen verstorben ist.
Weiterhin können Sie ein Vermächtnis festlegen. Dazu regeln Sie in Ihrem Testament, dass eine von Ihnen gewünschte Summe oder ein Besitztum nach Ihrem Tod zum Beispiel an die Anna Haag Stiftung übergeht und in Ihrem Sinne eingesetzt wird.
Durch Ihr Testament können Sie zudem auch Stifter oder Stifterin werden und festschreiben, dass nach Ihrem Tod ein Teil Ihres Vermögens in eine Zustiftung, einen Stiftungsfonds oder eine Treuhandstiftung fließen wird.
Schenkung unter Lebenden und Schenkung von Todes wegen
Eine Schenkung können Sie an uns als gemeinnützige Organisation ebenfalls vornehmen. Auch hier gilt, dass Ihr Geschenk in vollem Umfange dem guten Zweck zukommt, denn durch unsere Gemeinnützigkeit fällt keine Schenkungssteuer an. Schenken können Sie, was immer Sie möchten, also sowohl einen Geldbetrag als auch ein Grundstück, eine Wohnung oder beispielsweise eine Sammlung.
Bei einer »Schenkung unter Lebenden« können Sie vorgeben, ob Ihr Geschenk einem bestimmten Zweck zugutekommen soll oder von uns frei eingesetzt werden kann. Auch den Zeitpunkt der Schenkung und bestimmte Zusatzvereinbarungen – zum Beispiel ein lebenslanges Wohnrecht – können Sie festlegen.
Eine »Schenkung von Todes wegen« ist eine besondere Form der Schenkung. Sie wird erst mit dem Tode wirksam, zählt aber nicht zum Nachlass und kann somit die Erbschaftssteuer für die Erben verringern. Bei einer Schenkung von Todes wegen bleiben Sie weiterhin flexibel abgesichert: Wenn Sie das Geld plötzlich benötigen, können Sie jederzeit darüber verfügen und die Schenkung widerrufen. Bei einer Schenkung von Todes wegen ist eine notarielle Beglaubigung erforderlich, sie muss außerdem von uns als Schenkung angenommen werden. Um Klarheit für Ihre Erben zu schaffen, sollten Sie einen Hinweis auf die Schenkung in Ihr Testament aufnehmen.
Sie sehen, es gibt viele Wege, Gutes zu bewirken. Zu Lebzeiten, aber auch mit Ihrem Erbe können Sie anderen helfen – und etwas Bleibendes hinterlassen!
Gerne informieren wir Sie ausführlicher in einem persönlichen und vertraulichen Gespräch. Da wir keine Rechtsberatung durchführen dürfen, vermitteln wir Ihnen auf Wunsch eine*n Fachanwältin*Fachanwalt oder Notar*in, der*die Sie bei Ihrer Testamentsgestaltung unterstützt.
Ihre Ansprechpartnerin:
Britta Kurz
Geschäftsführerin Anna Haag Stiftung
Telefon 0711/952 55-22
b.kurz[at]anna-haag-stiftung.de