Kosten

Pflegekosten umfassen alle Kosten für eine*n Pflegebedürftige*n, die bei der Pflege im eigenen Zuhause oder in einem Pflegeheim anfallen. Die Höhe der pflegebedingten Kosten richtet sich nach der Form der Pflege – ambulante, teilstationäre oder vollstationäre Pflege – und nach der erfolgten Einstufung in einen Pflegegrad. Betroffene können dafür bei der zuständigen Pflegekasse finanzielle Unterstützung beantragen.

Seit Januar 2017: Pflegegrade statt Pflegestufen

Bis Ende 2016 gab es die Pflegestufen 0, 1, 2 und 3, wobei 3 den höchsten Pflegebedarf umfasste. Zum Januar 2017 hat sich dies geändert: Durch das Pflegestärkungsgesetz II sind nun fünf Pflegegrade definiert, die Einstufung schließt ein breiteres Spektrum an Lebensbereichen ein (Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Belastungen, Gestaltung des Alltags und sozialer Kontakt). Mit den neuen Pflegegraden wird beispielsweise auch der Unterstützungsbedarf für Menschen mit einer demenziellen Veränderung besser berücksichtigt. Die Beurteilung, welcher Pflegegrad (bzw. zuvor: Pflegestufe) vorliegt, nimmt der Medizinische Dienst der Krankenkassen vor. Selbstverständlich unterstützen und entlasten wir Sie bzw. Ihre Angehörigen bei diesem Einstufungsverfahren.

Kosten im Seniorenzentrum: Heimentgelt bzw. Pflegeheimkosten

In Pflegeheimen wird ein so genanntes Heimentgelt entrichtet. Dies umfasst die Kosten, die für die Versorgung (d.h. Unterbringung, Betreuung und Pflege) in Dauer- oder Kurzzeitpflege im Pflegeheim anfallen. Das Heimentgelt setzt sich aus drei Komponenten zusammen, die jeweils verschiedenen gesetzlichen Regelungen unterworfen sind:

Pflegevergütung

Die Pflegevergütung richtet sich nach dem Pflegegrad und dient dazu, neben Pflegesachkosten vor allem die Kosten des Pflege- und Betreuungspersonals zu finanzieren. Einen Teil der Pflegevergütung trägt die Pflegeversicherung in Form monatlicher Pauschalen. Seit Januar 2022 übernimmt sie für die Pflegegrade zwei bis fünf zusätzlich den sogenannten »Leistungszuschlag«, der ab Januar 2024 noch einmal erhöht wurde. Die Höhe dieses Zuschlags hängt davon ab, wie lange eine pflegebedürftige Person bereits in Pflegeheimen lebt: In den ersten 12 Monaten werden zusätzliche 15 Prozent übernommen. Lebt ein*e Bewohner*in zwischen 13 und 24 Monaten in Pflegeheimen beträgt der Leistungszuschlag 30 Prozent, bei 25 bis 36 Monaten 50 Prozent und ab 36 Monaten dann 75 Prozent. Der danach verbleibende Restbetrag der Pflegevergütung ist als Eigenanteil von der pflegebedürftigen Person zu übernehmen.

Unterkunft und Verpflegung

Dieser Anteil am Heimentgelt umfasst Raum- und Essenskosten, aber auch Nebenkosten wie Heizung, Wasser, Strom, Telefon, Müllentsorgung, Verwaltungskosten etc.

Investitionskostenanteil

Dieser Kostenanteil setzt sich zusammen aus den Kosten des Gebäudes, der Sachausstattung (Mobiliar, technische Anlagen, Pflegehilfsmittel), Instandhaltungskosten sowie Zinsen.

Das Heimentgelt wird für jedes Pflegeheim individuell berechnet und mit den Pflegekassen und der Stadt verhandelt.Unser Seniorenzentrum erhebt vergleichsweise moderate Kosten: Unter 57 Stuttgarter Pflegeheimen ─ gelistet vom teuersten zum günstigsten Haus ─ belegen wir Platz 53 (Stand: April 2024). In einem konkreten Berechnungsbeispiel drückt sich dies wie folgt aus: Für eine*n Bewohner*in mit Pflegegrad 3 beträgt das Heimentgelt monatlich 4836,17 Euro (Stand: Juli 2024), davon übernimmt die Pflegekasse 1262 Euro zuzüglich des Leistungszuschlags, der nach der Dauer des Aufenthalts in einem Pflegeheim gestaffelt ist (siehe oben, Pflegevergütung). Der Eigenanteil beläuft sich dabei in den ersten 12 Monaten auf rund 3278 Euro, vom 13. bis 24. Monat auf rund 2982 Euro, vom 25. bis 36. Monat auf rund 2587 Euro. Ab dem 36. Monat verbleiben als Eigenanteil schließlich rund 2094 Euro pro Monat.

Selbstverständlich senden wir Ihnen auf Wunsch eine Informationsmappe unseres Seniorenzentrums mit detaillierten Kosteninformationen zu!

Kosten für die Pflege zu Hause
(Ambulanter Pflegedienst und Hilfe im Haushalt)

In der häuslichen Pflege fallen so genannte pflegebedingte Kosten (körperbezogene Pflegemaßnahmen, Hilfen bei der Haushaltsführung und / oder Betreuungsleistungen) an. In diesen Fällen übernehmen die Pflegekassen die Kosten entweder in Form

  • einer Pflegegeld-Pauschale, falls der*die Betroffene von Angehörigen gepflegt wird, oder
  • einer Pflegesachkosten-Pauschale, wenn ein Pflegedienst wie Anna Haag Mobil die Pflege übernimmt,
  • auch Kombinationen beider Leistungen sind möglich.

Die Höhe dieser Pauschalen ist wiederum vom Pflegegrad abhängig. Die Krankenkassen tragen dann weitere Kosten wie die einer medizinischen Behandlungspflege.

Anna Haag Mobil berät Sie gerne individuell und stellt Ihnen die gewünschten Pflegeleistungen unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Lebenssituation in einem Kostenvoranschlag zusammen.

Kosten für Betreutes Wohnen: Miete und Betreuungspauschale

Die Kosten für unser Servicewohnen im Quartier bestehen aus ortsüblichen Mietkosten für die Wohnung und einer Betreuungspauschale von 50 Euro pro Monat für Alleinstehende, 75 Euro pro Monat für Paare. Die Wohnungen sind zwischen 38 und 80 Quadratmeter groß. In der Betreuungspauschale enthalten sind Freizeitangebote und Veranstaltungen, Vermittlung von Dienstleistungen, Information und Erstberatung. Wenn zusätzliche Hilfe erforderlich wird, bietet Anna Haag Mobil hauswirtschaftliche Dienstleistungen und Pflege mit individuellem Zuschnitt an.

ange_niemann
Ihre Ansprechpartnerin:
Ange Hoffmann
Sozialdienst Seniorenzentrum
Telefon 0711/952 55-909
a.hoffmann[at]annahaaghaus.de